1. und 2. Änderung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz (REPHarz) 2010 in Kraft getreten
Die Regionale Planungsgemeinschaft Harz (RPGHarz) hat im Zeitraum Juni 2009 bis Mai 2010 auf der Grundlage des § 7 LPlG in Verbindung mit § 3 Abs. 14 LPlG bzw. § 7 Abs. 7 ROG zwei Verfahren zur Änderung des REPHarz durchgeführt. Die Änderungen (1. und 2. Änderung des REPHarz) wurden am 26.02.10 durch die Regionalversammlung beschlossen und mit Bescheiden der obersten Landesplanungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt vom 08.04.10 genehmigt. Durch die abschließende öffentliche Bekanntmachung in den Amtsblättern der Verbandsmitglieder der RPGHarz vom 22.05.10 bzw. 29.05.10 sind die 1. und 2. Änderung des REPHarz in Kraft getreten. Nachfolgend können diese Bekanntmachungen sowie die zu Grunde gelegten vollständigen Beschlüsse der Regionalversammlung eingesehen werden.
Bekanntmachung der 1. und 2. Änderung des REPHarz im Amtsblatt des Landkreises Harz vom 22.05.10 (Ausschnitt aus Harzer Kreisblatt Nr. 5/2010) |
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Bekanntmachung der 1. und 2. Änderung des REPHarz im Amtsblatt des Landkreises Mansfeld-Südharz vom 29.05.10 (Ausschnitt aus dem Amtsblatt Mansfeld-Südharz 05/10) | mehr |
1. Änderung des REPHarz "Reduzierung des Vorranggebietes für Landwirtschaft "Nördliches Harzvorland" im Bereich Quedlinburg/Nordost (Stadt Quedlinburg, Landkreis Harz)", Beschluss der Regionalversammlung vom 26.02.10 (Nr. 02-RV01/2010) |
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2. Änderung des REPHarz "Streichung einer Teilfläche des Vorbehaltsgebietes für Landwirtschaft "Südliches Harzvorland" im Bereich Sangerhausen/Südwest (Stadt Sangerhausen, Landkreis Mansfeld-Südharz)", Beschluss der Regionalversammlung vom 26.02.10 (Nr. 04-RV01/2010) |
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