Regionalversammlung
Die Regionalversammlung ist die Verbandsversammlung und das Hauptorgan der Regionalen Planungsgemeinschaft. Sie setzt sich gemäß § 22 des Landesentwicklungsgesetzes zusammen aus:
den Landräten der beteiligten Landkreise sowie den Oberbürgermeistern und Bürgermeistern der Mittelzentren nach den Festlegungen des Landesentwicklungsplans sowie
einem gewählten Vertreter, für je angefangene 20.000 Einwohner im Gebiet der Landkreise gemäß § 1 Abs. 3 der Satzung. Dabei werden die Landräte sowie die Oberbürgermeister und Bürgermeister der Mittelzentren angerechnet.
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