Organisation
der Planungsgemeinschaft Harz
[Allgemein] [Regionalversammlung] [Regionalausschuss] [Verbandsvorsitzender]
Allgemein
Die Regionale Planungsgemeinschaft Harz (RPGHarz) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit und arbeitet nach Satzung sowie Geschäftsordnung.
Die Bildung des Zweckverbandes erfolgte mit Genehmigung der Verbandssatzung durch die Rechtaufsicht und deren Veröffentlichung. Die Regionalversammlung hatte sich am 28.11.2001 konstituiert. Dienstsitz der Regionalen Planungsgemeinschaft ist Quedlinburg.
Die Mitglieder des Zweckverbandes und damit Träger der Regionalplanung in
Gestalt des Zweckverbandes sind seit 2008:
- Landkreis Harz und
- Landkreis Mansfeld-Südharz.
Rechtsgrundlage bildet das Landesentwicklungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LEntG LSA) vom 23.04.2015 (GVBl. LSA S. 170), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.10.2017 (GVBl. LSA S. 203).
Die Regionale Planungsgemeinschaft Harz umfasst das Gebiet des Landkreises Harz und die westliche Hälfte des Landkreises Mansfeld-Südharz mit den Städten und (Verbands-)Gemeinden Allstedt, Goldene Aue, Sangerhausen und Südharz. Der ehemalige Landkreis Aschersleben-Staßfurt, der bis 2007 zur Planungsregion Harz gehörte, wurde mit Ausnahme der Stadt Falkenstein/Harz dem Salzlandkreis und damit seit dem 01.01.2008 der Planungsregion Magdeburg zugordnet.
Die Organe der Regionalplanung sind:
Regionalversammlung | |
der Vorsitzende der Planungsgemeinschaft |
Gemäß § 22 Abs. 8 LEntwG LSA in Verbindung mit § 7 der Verbandssatzung hat die Regionalversammlung der RPGHarz den Regionalausschuss als ständigen Ausschuss gebildet.