Teilfortschreibung des REPHarz um den Sachlichen Teilplan "Erneuerbare Energien - Windenergienutzung"
Öffentliche Bekanntmachung der Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses im Zuge des Aufstellungsverfahrens zum Sachlichen Teilplan "Erneuerbare Energien - Windenergienutzung" gemäß Beschluss der Regionalversammlung vom 27.04.2023
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz (RPGHarz) hat am 27.04.2023 mit Beschluss-Nr. 02-RV01/2023 die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses zum Sachlichen Teilplan "Erneuerbare Energien - Windenergienutzung" beschlossen. Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 7 Abs. 2 LEntwG LSA wird die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses unterrichtet. Der räumliche Geltungsbereich des Sachen Teilplanes "Erneuerbare Energien - Windenergienutzung" umfasst den Zuständigkeitsbereich der RPGHarz (Planungsregion Harz), zu dem gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 5 LEntwG LSA alle Städte und Gemeinden des Landkreises Harz sowie der Landkreis Mansfeld-Südharz mit den Städten Sangerhausen und Allstedt, der Gemeinde Südharz und der Verbandsgemeinde Goldene Aue gehören.
Untenstehend finden Sie die öffentliche Bekanntmachung der RPGHarz zur Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses des Sachlichen Teilplanes "Erneuerbare Energien - Windenergienutzung", die in den Amtsblättern der Verbandsmitglieder erfolgt (Harzer Kreisblatt Nr. 5/2023 vom 17.05.2023 und Amtsblatt des Landkreises Mansfeld-Südharz Nr. 05-2023 vom 27.05.2023) sowie die diesbezügliche Beschlussvorlage incl. Begründung und Anlagen 1 bis 4 im pdf-Format zur Einsichtnahme und zum Download.
Den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen, den Personen des Privatrechts sowie der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, zur Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses zum Sachlichen Teilplan "Erneuerbare-Energien - Windenergienutzung" bis zum 10.07.2023 zweckdienliche Hinweise, Informationen:
schriftlich an die Regionale Planungsgemeinschaft Harz, c/o Landkreis Harz, Postfach 15 42 in 38805 Halberstadt oder an die Hausanschrift der RPGHarz, Turnstraße 8 in 06484 Quedlinburg oder
per E-Mail an die elektronische Postadresse „" zu übermitteln oder
zur Niederschrift in der Auslegungsstelle während der in der Bekanntmachung genannten Auslegungszeiten vorzutragen.
Sollten Sie beim Download der hier bereitgestellten Unterlagen Probleme haben, können Sie die Daten auf CD oder per Email bei uns anfordern.
Information:
Im 1. Entwurf des Sachlichen Teilplanes "Erneuerbare Energien - Windenergienutzung" in der Beschlussfassung vom 06.07.2021 (Text- und Anlagenteil) finden Sie in der Anlage 1 Karten der Gebiete zur Nutzung der Windenergie im Maßstab von 1:25.000 zur räumlichen Orientierung gemäß seinerzeitigem Planungsstand (rechtsverbindliche Darstellung nur in der Hauptkarte im Maßstab 1:100.000).
Da es sich um ein laufendes Aufstellungsverfahren handelt und sich die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen geändert haben, sind Änderungen am Zuschnitt der Gebiete zur Nutzung der Windenergie im weiteren Verfahren nicht auszuschließen. Für laufende BImSch- oder Bauleitverfahren können die digitalen Daten in der Geschäftsstelle der RPGHarz bei Herrn Schönfeld abgefordert werden.